Untersuchungsausschuss zum Deutschen Atomausstieg

Andreas Lenz ist für die CSU im Ausschuss

Der russische Angriff auf die Ukraine am 24. Februar 2022 und die Folgen dieses Kriegs führten zu einer Energiekrise. Der Bundeskanzler sprach am 27. Februar 2022 in seiner Rede im Deutschen Bundestag zur Situation nach dem russischen Angriff auf die Ukraine von einer „Zeitenwende“ .

Auch infolge der hohen Energiepreise, die ihren Höhepunkt im Spätsommer 2022 erreichten, erlebte Deutschland mit über sieben Prozent die höchste Inflation seit 40 Jahren. Die Bundesregierung erkannte, dass „der völkerrechtswidrige Angriff auf die Ukraine die angespannte Lage auf den Energiemärkten verschärft hat“.

Nach damaligem Stand des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz/AtG) sollten die drei letzten in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim II und Emsland zum 31. Dezember 2022 den Leistungsbetrieb beenden. Bundesminister Dr. Robert Habeck sagte am 27. Februar 2022 in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ eine ergebnisoffene Prüfung zu einem möglichen Weiterbetrieb der Kernkraft.

Der Untersuchungsausschuss soll feststellen, ob diese „ergebnisoffene“ Prüfung auch tatsächlich so stattgefunden hat. Er soll sich „ein umfassendes und detailliertes Gesamtbild verschaffen von den Entscheidungsprozessen in der Bundesregierung zur Anpassung der Energieversorgung Deutschlands“. Dabei soll es um die Energiepolitik nach dem Ausbruch des Krieges gegen die Ukraine und die dadurch fundamental veränderte Lage gehen. Der Untersuchungszeitraum soll mit dem 24. Februar 2022 beginnen und mit dem Beschluss des Bundestages über die Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses enden.

Insbesondere soll geklärt werden, ob und gegebenenfalls welche Informationen über die Energieversorgung und ihre Entwicklung sowie die nukleare Sicherheit verfügbar waren und in die Entscheidungsprozesse in der Bundesregierung einbezogen wurden. 

Geprüft werden soll weiter, ob Bundestag und Öffentlichkeit zu Ablauf, Grundlage und Ergebnis der Entscheidungsprozesse und zu den getroffenen Entscheidungen umfassend, zeitnah, sachgerecht und zutreffend informiert wurden.

Zum Untersuchungsauftrag gehört ebenfalls, ob die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit Blick auf die nach Kriegsbeginn diskutierte mögliche Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke am 27. Februar 2022 zugesagte „ergebnisoffene Prüfung“ beziehungsweise die am 1. März 2022 angekündigte Prüfung, bei der es „keine Tabus“ geben sollte, stattgefunden hat.