Verbot von Plastiktüten

Ziel muss die massive Reduzierung von Plastik im Alltag sein

Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Sitzungswoche mit der Änderung des Verpackungsgesetz ein Verbot von Plastiktüten beschlossen, damit soll ein erster Schritt zu weniger Plastik im Alltag vollzogen werden.

Genauer gesagt werden im ersten Schritt leichte Kunststofftragetaschen (Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer) verboten werden. Hierzu der stellvertretende Fraktionsvorsitzenden Georg Nüßlein der CDU/CSU-Fraktion:

„Das Plastiktütenverbot setzt ein wichtiges Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft. Auch wenn die Selbstverpflichtung des Handels bereits zu einem deutlichen Rückgang des Verbrauchs seit 2016 geführt hat, ist dieser Schritt jetzt richtig: Wir wollen Plastik im Alltag weiter massiv reduzieren und so für Ressourcenschonung und Umweltschutz sorgen. Die nun vorgesehene Übergangsfrist von zwölf Monaten ist fair, denn der Handel soll nicht auf bereits vorrätigen Tragetaschen sitzenbleiben. Unstrittig ist auch die Herausnahme von sehr leichten Tragetaschen, die bei Gemüse und Obst zum Einsatz kommen. Ein Verbot würde hier zu mehr Vorverpackungen und unterm Strich mehr Plastik führen.“

Der Verbrauch von Plastiktüten ist in Deutschland in den letzten Jahren zurückgegangen. Dennoch nutzen Verbraucherinnen und Verbraucher noch rund 1,6 Milliarden Plastiktüten pro Jahr, also rund 20 Plastiktüten pro Kopf.

"Hemdchenbeutel" von weniger als 15 Mikrometern werden nicht verboten. Sie sorgen vor allem für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln wie zum Beispiel Fleisch- oder Wurstwaren. Für diesen Zweck gibt es noch keine gute Alternative. Daher kämen infolge eines Verbots womöglich mehr (Vor-)Verpackungen auf den Markt, was zu einer Zunahme des Verpackungsmülls führen könnte. Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern wiederum sind vergleichsweise stabil und werden daher typischerweise häufiger verwendet.