Wärmewende beschleunigen

Weg mit den Hürden im Steuerrecht

In erster Lesung wurde der Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Mit steuerlichen Maßnahmen Wärmewende beschleunigen“ beraten.

Im Gebäudesektor ist eine deutliche Steigerung der energetischen Sanierungen notwendig. Nur so können wir die Klimaziele erreichen. Mit unserem Antrag zeigen wir die zahlreichen Hürden im Steuerrecht auf, die der Erreichung dieses Ziels entgegenstehen.

Das – sowie zahlreiche weitere Punkte – wollen wir ändern, indem wir insbesondere folgende Maßnahmen fordern: Vermieter neu zu bauender Gebäude sollen eine Sonderabschreibung geltend machen können. Für Vermieter bestehender Gebäude wollen wir die anschaffungsnahen Herstellungskosten reformieren, Selbstnutzer neu zu bauender Gebäude einen Sonderausgabenabzug ermöglichen, für Selbstnutzer bestehender Gebäude die energetische Sanierung überarbeiten, WEGs unter die Stromeigenversorgung des EEG fassen und für alle Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen bei PV-Anlagen schaffen.

Der Antrag ist nach erster Lesung im Bundestag in den federführenden Finanzausschuss überwiesen worden und wird hier weiter diskutiert.