Ziel bleibt eine zügige Nachbesetzung der offenen Richterstellen
Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht
Die Richterwahlen zum Bundesverfassungsgericht wurden abgesetzt. Die Wahl der Richterinnen und Richter zum Bundesverfassungsgericht ist eine wichtige verfassungsmäßige Aufgabe des Deutschen Bundestages. Und das Verfassungsgericht selbst ist als Institution ein wichtiger Baustein in unserem Verfassungsgefüge. Daher müssen die Kandidatinnen und Kandidaten über jeden Zweifel erhaben sein. Zusätzlich zu den bereits kontroversen inhaltlichen Diskussionen der letzten Tage waren wenige Stunden vor der anberaumten Richterwahl Zweifel mit Blick auf die wissenschaftliche Arbeit bei einer Kandidatin aufgekommen. Diese waren in der Kürze der Zeit nicht auszuräumen bzw. zu prüfen. Daraufhin haben die Spitzen der Koalition auf Vorschlag der Union erörtert, die Wahl der beiden anderen, unzweifelhaft mehrheitsfähigen Kandidaten wie vorgesehen durchzuführen. Das war leider nicht möglich. Die Koalition konnte sich lediglich auf eine Absetzung aller Wahlen verständigen. Über das weitere Wahlverfahren wird die Koalition beraten.
Unser Ziel bleibt eine zügige Nachbesetzung der offenen Richterstellen. Die Wahl eines Richters oder einer Richterin am Bundesverfassungsgericht sollte grundsätzlich nicht Gegenstand einer aufgeheizten politischen und politisierten Debatte sein. Gleichzeitig sollten Vorschläge für das Richteramt nicht zuletzt mit Blick auf die notwendige 2/3 - Mehrheit in ihrer Person und Positionierung einen möglichst breiten Konsens ermöglichen.
Das ist uns nicht bei allen drei Kandidaten gelungen. Über das weitere Verfahren zur Benennung der Richterinnen und Richter werden wir Sie auf dem Laufenden halten.