Verkleinerung des Bundestages

Bereits erste Reformen zur nächsten Wahl des Deutschen Bundestages in 2021

Der Bundestag darf nicht weiter größer werden. Hierzu braucht es eine Wahlrechtsreform, die sich klar am Modell der Unionsparteien und dem Bekenntnis zu den Wahlkreisen als zentraler Säule für Bürgernähe orientiert.

  • Wir haben erreicht, dass bei der nächsten Bundestagswahl keine Direktmandate gekappt werden und die Anzahl der Wahlkreise unverändert bei 299 bleibt.
  • Wir haben durchgesetzt, dass bis zu drei Übergangmandate unausgeglichen bleiben und so – zusammen mit der Modifikation des ersten Zuteilungsschritt – einen effektiven Mechanismus gegen ein ausuferndes Überschreiten der Regelgröße von 598 Mandaten festgelegt.
  • Für die Bundestagswahl 2025 werden wir entsprechend dem Unionskonzept die Wahlkreise auf moderat 280 reduzieren und dadurch weiterhin eine bürgernahe Politik vor Ort gewährleisten. Das wollen wir noch in dieser Wahlperiode gesetzlich fixieren.