Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnbaus und zur Wohnraumsicherung
Wir zünden den Bau-Turbo, weil jede Wohnung zählt
Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Die Planung und Genehmigung von Wohnungsbau soll schneller werden.
Hier drücken wir auf das Gaspedal. Darum ist der Gesetzentwurf zur
Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung die Top-
Priorität des Bauministeriums zum Start dieser Wahlperiode. Und der Bau-
Turbo (§246e Baugesetzbuch) als Teil des Gesetzentwurfs ist das richtige
Instrument, um einen Aufbruch im Wohnungsbau in Gang zu setzen.
Gleichzeitig geht es darum, vorhandenen bezahlbaren Wohnraum zu
erhalten und dafür zu sorgen, dass Menschen nicht aus ihrem Wohnumfeld
verdrängt werden. Eine Verlängerung der Mietpreisbremse hat die
zuständige Bundesjustizministerin Stefanie Hubig deshalb bereits zügig in
die Wege geleitet. Mit einer Verlängerung des Umwandlungsschutzes
leisten wir nun einen weiteren wichtigen Beitrag zum Erhalt des Bestandes
an Mietwohnungen in Deutschland. Der Gesetzentwurf wurde am 18. Juni
2025 vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich nun im
parlamentarischen Verfahren.
Der Bauturbo – schnell mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen
Jedes Bauprojekt beginnt mit einer Planungs- und Genehmigungsphase.
Wenn wir zukünftig schneller mehr Wohnraum zur Verfügung stellen
wollen, müssen wir hier ansetzen. Mit Einführung des § 246e BauGB, dem
sogenannten Bau-Turbo, machen wir den Weg frei für mehr Tempo beim
Bau von bezahlbarem Wohnraum.
Wenn die Gemeinde zustimmt, kann künftig von den bisher geltenden
planungsrechtlichen Vorschriften abgewichen werden, wie zum Beispiel
von der Aufstellung eines Bebauungsplans. Das gilt dann, wenn die
Abweichung mit den Interessen der Allgemeinheit vereinbar ist und einem
der folgenden Vorhaben dient:
• der Errichtung eines Wohngebäudes,
• der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines Gebäudes, wenn
dadurch neue Wohnungen geschaffen oder vorhandener
Wohnraum wieder nutzbar wird, also zum Beispiel durch
Dachaufstockungen oder
• der Nutzungsänderung eines Gebäudes zu Wohnzwecken.
Die Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans dauert in Deutschland
oft mehrere Jahre. Indem die Gemeinde künftig entscheiden kann, auf
diesen Verfahrensschritt zu verzichten, können Planungsphasen deutlich
verkürzt werden. Wenn die Gemeinde sich entscheidet, den Bau-Turbo
anzuwenden, muss sie nicht erst durch Aufstellung eines Bebauungsplans
Baurecht schaffen. Sie muss einem Bauantrag nur zustimmen und hat dafür
zwei Monate Zeit. Hierdurch benötigte neue soziale und kulturelle
Einrichtungen, wie beispielsweise Kitas, können ebenfalls
mitberücksichtigen werden. So schafft der Bau-Turbo schnell bezahlbaren
Wohnraum auch für Menschen, die besonders stark vom Wohnungsmangel
betroffen sind, wie beispielsweise Familien, Auszubildende, Studierende,
ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen.
Der Bau-Turbo entlastet die Ämter vor Ort und beschleunigt
Planungsverfahren. So kann Bauen nicht nur schneller, sondern auch
bezahlbarer werden. Denn weniger Aufwand bindet weniger Personal,
weniger Zeit und damit auch weniger Kosten. Die Bundesregierung rechnet
durch die Einführung des Bau-Turbos mit einer jährlichen finanziellen
Entlastung von rund 1,7 Milliarden Euro für die Verwaltung, von rund
505 Millionen Euro für die Bürgerinnen und Bürger und von rund 334
Millionen Euro für die Wirtschaft. Das entspricht einer jährlichen
Gesamtentlastung von mehr als 2,5 Milliarden Euro. Es handelt sich hierbei
um Mittelwerte verschiedener Berechnungsszenarien – die Entlastung
kann ggf. noch höher ausfallen.
Der Bau-Turbo eröffnet neue Spielräume für mehr und schnelleren
Wohnungsbau. Ganz wichtig ist uns dabei, dass die Kommune die
Planungshoheit behält, um anhand der Gegebenheiten vor Ort
bestimmen, wie und für was der Bau-Turbo genutzt werden kann. Die neue
Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet und wird mit Blick auf
seine Wirksamkeit, seine städtebaulichen Auswirkungen und unter
Berücksichtigung der Erfahrungen der Kommunen, die den Bau-Turbo
anwenden, evaluiert.
Der Bestand an Mietwohnungen wird weiter geschützt
Damit Mietwohnungen auch weiterhin nicht ohne Weiteres in
Eigentumswohnungen umgewandelt werden können, verlängern wir den
sogenannten Umwandlungsschutz um weitere fünf Jahre. Die Länder
können somit auch weiterhin in besonders ausgewiesenen Gebieten mit
angespanntem Wohnungsmarkt einen Genehmigungsvorbehalt für die
Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einführen –
angesichts stetig steigender Eigenbedarfskündigen in den vergangenen
Jahren ein wichtiges präventives Instrument, um der Verdrängung von
Menschen aus ihrem Wohnumfeld vorzubeugen. Indirekt trägt der
Umwandlungsschutz auch dazu bei, Mieten stabiler zu halten, wenn die
Umwandlung in Wohnungseigentum sonst zu umfangreichen
Modernisierungen und deutlicher Mieterhöhung für betroffene Mieter
führt. Sie dämmt außerdem die Spekulation auf dem Immobilienmarkt ein,
da sie entsprechende Immobilien dem spekulativen Markt quasi entzieht.
Weitere neue Regelungen der BauGB-Novelle
• Nachverdichtung wird einfacher.
Bislang scheitern Nachverdichtungen oft an zu strengen
städtebaulichen Hürden. Zukünftig kann ohne
Bebauungsplanverfahren auch in Innenbereichen (also in
zusammenhängend bebauten Ortsteilen) von geltenden
städtebaulichen Regelungen abgewichen werden, zum Beispiel bei der
nachträglichen Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbebauung.
• Der Außenbereich wird behutsam geöffnet.
In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer
knapper. Deshalb soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also
in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im
Zusammenhang bebauten Ortsteils) unter Beachtung der
Umweltauswirkungen neuer Wohnraum geschaffen werden können.
Um Flächen effizient zu nutzen, soll nur im räumlichen
Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen gebaut werden können.
• Die Durchmischung von Quartieren wird erleichtert.
Restriktive Immissionsgrenzwerte verhindern Wohnungsbau durch
Nachverdichtung oftmals in Gänze oder machen Bauprojekte durch
erhöhten Investitionsbedarf in Lärmschutzvorrichtungen kompliziert
und teuer. Änderungen im BauGB sollen ermöglichen, dass Gemeinden
in begründeten Fällen von der sogenannten TA Lärm abweichen
dürfen, zum Beispiel durch behutsame Erhöhung der geltenden
Immissionsrichtwerte bei gleichzeitiger Festsetzung von geeigneten
Schallschutzmaßnahmen an der Wohnbebauung. Damit kann
Nachverdichtung auch in gemischten Quartieren mit Gewerbe und
Kultur deutlich besser gelingen, was auch zur Flächensparsamkeit
beiträgt. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
müssen stets gewahrt werden.
• Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden wird gestärkt.
Das gemeindliche Zustimmungserfordernis bleibt nicht nur bestehen,
sondern wird beispielsweise bei dem Neubau von Wohnraum sogar
aufgewertet. Für uns ist es wichtig, dass die Kommune vor Ort
entscheidet, wer mit dem Bau-Turbo was genau baut, etwa durch die
Verknüpfung mit städtebaulichen Verträgen. Daher verlängern wir
auch die Möglichkeit für die Bundesländer, Gebiete mit angespanntem
Wohnungsmarkt auszuweisen, was den Gemeinden eine Reihe von
Instrumenten an die Hand gibt, um die Entwicklung vor Ort besser zu
steuern, etwa durch die erleichterte Anwendung von Vorkaufsrechten,
Befreiungen oder Baugeboten.