Weil jede Wohnung zählt

Bauen wird schneller und günstiger

Wir zünden den Bau-Turbo, weil jede Wohnung zählt

 

Mit dem Bau-Turbo hat die Regierungskoalition in dieser Legislaturperiode bereits einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass Bauen in Deutschland einfacher, schneller und kostengünstiger wird. Jetzt folgt der nächste große Schritt. Mit einer umfassenden Novelle des Baugesetzbuch werden wir den Wohnungsbau und das Bauen erheblich vereinfachen und beschleunigen.

Wesentliche Elemente für grundlegende und dauerhafte Vereinfachungen undBeschleunigungen sind:

· ein Vorrang für den Bau von neuen Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten

· eine vollständige Digitalisierung von Bauleitplanverfahren („digital only“)

· eine Straffung der Beteiligungsverfahren (einstufige Öffentlichkeitsbeteiligung)

· bundeseinheitliche Fristen für Behördenstellungnahmen

· ein Stichtagsprinzip für Umweltgutachten

· eine Ausweitung des vereinfachten und beschleunigten Verfahrens zur Aufstellung von Bebauungsplänen

Darüber hinaus wollen wir Sicherheit und sozialen Zusammenhalt in den Quartieren stärken.

Schrottimmobilien haben erhebliche negative Ausstrahlungen auf ganze Quartiere, deswegen werden wir den Kommunen wirkungsvolle Instrumente an die Hand geben, um diese Missstände zu bekämpfen. Mit der Stärkung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten sichern wir die kommunale Handlungsfähigkeit bei städtebaulichen Herausforderungen. Dabei werden Vorhaben zur Herstellung von Barrierearmut und energetische Sanierungen sozialverträglich ermöglicht.

Für eine weitere Erleichterung und Beschleunigung werden auch die TA Lärm und TA Luft weiterentwickelt mit dem Ziel, Konflikte zu reduzieren und den Wohnungsbau zu erleichtern.

Zusätzlich wollen wir eine qualitätsvolle Stadt- und Raumentwicklung sicherstellen und die Resilienz der Städte und Gemeinden gegenüber den Auswirkungen von erhöhter Hitzebelastung stärken. Gefahren und Schäden durch Hochwasser oder Starkregenereignisse werden wir abmildern und den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen.

Grundsätzlich soll die Planung und Genehmigung von Wohnungsbau schneller werden.

Hier drücken wir auf das Gaspedal. Darum ist der Gesetzentwurf zur  Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung die Top-Priorität des Bauministeriums . Und der Bau-Turbo (§246e Baugesetzbuch) als Teil des Gesetzentwurfs ist das richtige Instrument, um einen Aufbruch im Wohnungsbau in Gang zu setzen.

Gleichzeitig geht es darum, vorhandenen bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und dafür zu sorgen, dass Menschen nicht aus ihrem Wohnumfeld verdrängt werden. Eine Verlängerung der Mietpreisbremse hat die zuständige Bundesjustizministerin Stefanie Hubig deshalb bereits zügig in die Wege geleitet. Mit einer Verlängerung des Umwandlungsschutzes leisten wir nun einen weiteren wichtigen Beitrag zum Erhalt des Bestandes an Mietwohnungen in Deutschland. Der Gesetzentwurf wurde am 18. Juni 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.

Der Bauturbo – schnell mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen

Jedes Bauprojekt beginnt mit einer Planungs- und Genehmigungsphase. Wenn wir zukünftig schneller mehr Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, müssen wir hier ansetzen. Mit Einführung des § 246e BauGB, dem sogenannten Bau-Turbo, machen wir den Weg frei für mehr Tempo beim Bau von bezahlbarem Wohnraum.

Wenn die Gemeinde zustimmt, kann künftig von den bisher geltenden planungsrechtlichen Vorschriften abgewichen werden, wie zum Beispiel von der Aufstellung eines Bebauungsplans. Das gilt dann, wenn die Abweichung mit den Interessen der Allgemeinheit vereinbar ist und einem der folgenden Vorhaben dient:

• der Errichtung eines Wohngebäudes,

• der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines Gebäudes, wenn dadurch neue Wohnungen geschaffen oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird, also zum Beispiel durch Dachaufstockungen oder

• der Nutzungsänderung eines Gebäudes zu Wohnzwecken.

Die Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans dauert in Deutschlandoft mehrere Jahre. Indem die Gemeinde künftig entscheiden kann, auf diesen Verfahrensschritt zu verzichten, können Planungsphasen deutlich verkürzt werden. Wenn die Gemeinde sich entscheidet, den Bau-Turbo anzuwenden, muss sie nicht erst durch Aufstellung eines Bebauungsplans Baurecht schaffen. Sie muss einem Bauantrag nur zustimmen und hat dafür zwei Monate Zeit. Hierdurch benötigte neue soziale und kulturelle Einrichtungen, wie beispielsweise Kitas, können ebenfalls mitberücksichtigen werden. So schafft der Bau-Turbo schnell bezahlbaren Wohnraum auch für Menschen, die besonders stark vom Wohnungsmangel betroffen sind, wie beispielsweise Familien, Auszubildende, Studierende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen.

Der Bau-Turbo entlastet die Ämter vor Ort und beschleunigt Planungsverfahren. So kann Bauen nicht nur schneller, sondern auch bezahlbarer werden. Denn weniger Aufwand bindet weniger Personal, weniger Zeit und damit auch weniger Kosten. Die Bundesregierung rechnet durch die Einführung des Bau-Turbos mit einer jährlichen finanziellen Entlastung von rund 1,7 Milliarden Euro für die Verwaltung, von rund 505 Millionen Euro für die Bürgerinnen und Bürger und von rund 334 Millionen Euro für die Wirtschaft. Das entspricht einer jährlichen Gesamtentlastung von mehr als 2,5 Milliarden Euro. Es handelt sich hierbei um Mittelwerte verschiedener Berechnungsszenarien – die Entlastung kann ggf. noch höher ausfallen. 

Der Bau-Turbo eröffnet neue Spielräume für mehr und schnellerenWohnungsbau. Ganz wichtig ist uns dabei, dass die Kommune die Planungshoheit behält, um anhand der Gegebenheiten vor Ort  bestimmen, wie und für was der Bau-Turbo genutzt werden kann. Die neue Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet und wird mit Blick auf seine Wirksamkeit, seine städtebaulichen Auswirkungen und unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Kommunen, die den Bau-Turbo anwenden, evaluiert. Der Bestand an Mietwohnungen wird weiter geschützt 

Damit Mietwohnungen auch weiterhin nicht ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können, verlängern wir den sogenannten Umwandlungsschutz um weitere fünf Jahre. Die Länder können somit auch weiterhin in besonders ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einführen – angesichts stetig steigender Eigenbedarfskündigen in den vergangenen Jahren ein wichtiges präventives Instrument, um der Verdrängung von Menschen aus ihrem Wohnumfeld vorzubeugen. Indirekt trägt der Umwandlungsschutz auch dazu bei, Mieten stabiler zu halten, wenn die Umwandlung in Wohnungseigentum sonst zu umfangreichen Modernisierungen und deutlicher Mieterhöhung für betroffene Mieter führt. Sie dämmt außerdem die Spekulation auf dem Immobilienmarkt ein, da sie entsprechende Immobilien dem spekulativen Markt quasi entzieht. Weitere neue Regelungen der BauGB-Novelle

• Nachverdichtung wird einfacher.

Bislang scheitern Nachverdichtungen oft an zu strengen städtebaulichen Hürden. Zukünftig kann ohne Bebauungsplanverfahren auch in Innenbereichen (also in zusammenhängend bebauten Ortsteilen) von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden, zum Beispiel bei der nachträglichen Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbebauung.

• Der Außenbereich wird behutsam geöffnet.

In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer knapper. Deshalb soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) unter Beachtung der Umweltauswirkungen neuer Wohnraum geschaffen werden können.Um Flächen effizient zu nutzen, soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen gebaut werden können.

• Die Durchmischung von Quartieren wird erleichtert.

Restriktive Immissionsgrenzwerte verhindern Wohnungsbau durch Nachverdichtung oftmals in Gänze oder machen Bauprojekte durch erhöhten Investitionsbedarf in Lärmschutzvorrichtungen kompliziert und teuer. Änderungen im BauGB sollen ermöglichen, dass Gemeinden in begründeten Fällen von der sogenannten TA Lärm abweichen dürfen, zum Beispiel durch behutsame Erhöhung der geltenden Immissionsrichtwerte bei gleichzeitiger Festsetzung von geeigneten Schallschutzmaßnahmen an der Wohnbebauung. Damit kann Nachverdichtung auch in gemischten Quartieren mit Gewerbe und Kultur deutlich besser gelingen, was auch zur Flächensparsamkeit beiträgt. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen stets gewahrt werden.

• Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden wird gestärkt.

Das gemeindliche Zustimmungserfordernis bleibt nicht nur bestehen, sondern wird beispielsweise bei dem Neubau von Wohnraum sogar aufgewertet. Für uns ist es wichtig, dass die Kommune vor Ort entscheidet, wer mit dem Bau-Turbo was genau baut, etwa durch die Verknüpfung mit städtebaulichen Verträgen. Daher verlängern wir auch die Möglichkeit für die Bundesländer, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen, was den Gemeinden eine Reihe von Instrumenten an die Hand gibt, um die Entwicklung vor Ort besser zu steuern, etwa durch die erleichterte Anwendung von Vorkaufsrechten, Befreiungen oder Baugeboten.