Weil jede Wohnung zählt

Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnbaus und zur Wohnraumsicherung

Wir zünden den Bau-Turbo, weil jede Wohnung zählt

 

Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

 

Die Planung und Genehmigung von Wohnungsbau soll schneller werden.

Hier drücken wir auf das Gaspedal. Darum ist der Gesetzentwurf zur

Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung die Top-

Priorität des Bauministeriums zum Start dieser Wahlperiode. Und der Bau-

Turbo (§246e Baugesetzbuch) als Teil des Gesetzentwurfs ist das richtige

Instrument, um einen Aufbruch im Wohnungsbau in Gang zu setzen.

Gleichzeitig geht es darum, vorhandenen bezahlbaren Wohnraum zu

erhalten und dafür zu sorgen, dass Menschen nicht aus ihrem Wohnumfeld

verdrängt werden. Eine Verlängerung der Mietpreisbremse hat die

zuständige Bundesjustizministerin Stefanie Hubig deshalb bereits zügig in

die Wege geleitet. Mit einer Verlängerung des Umwandlungsschutzes

leisten wir nun einen weiteren wichtigen Beitrag zum Erhalt des Bestandes

an Mietwohnungen in Deutschland. Der Gesetzentwurf wurde am 18. Juni

2025 vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich nun im

parlamentarischen Verfahren.

Der Bauturbo – schnell mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen

Jedes Bauprojekt beginnt mit einer Planungs- und Genehmigungsphase.

Wenn wir zukünftig schneller mehr Wohnraum zur Verfügung stellen

wollen, müssen wir hier ansetzen. Mit Einführung des § 246e BauGB, dem

sogenannten Bau-Turbo, machen wir den Weg frei für mehr Tempo beim

Bau von bezahlbarem Wohnraum.

Wenn die Gemeinde zustimmt, kann künftig von den bisher geltenden

planungsrechtlichen Vorschriften abgewichen werden, wie zum Beispiel

von der Aufstellung eines Bebauungsplans. Das gilt dann, wenn die

Abweichung mit den Interessen der Allgemeinheit vereinbar ist und einem

der folgenden Vorhaben dient:

• der Errichtung eines Wohngebäudes,

• der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines Gebäudes, wenn

dadurch neue Wohnungen geschaffen oder vorhandener

Wohnraum wieder nutzbar wird, also zum Beispiel durch

Dachaufstockungen oder

• der Nutzungsänderung eines Gebäudes zu Wohnzwecken.

Die Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans dauert in Deutschland

oft mehrere Jahre. Indem die Gemeinde künftig entscheiden kann, auf

diesen Verfahrensschritt zu verzichten, können Planungsphasen deutlich

verkürzt werden. Wenn die Gemeinde sich entscheidet, den Bau-Turbo

anzuwenden, muss sie nicht erst durch Aufstellung eines Bebauungsplans

Baurecht schaffen. Sie muss einem Bauantrag nur zustimmen und hat dafür

zwei Monate Zeit. Hierdurch benötigte neue soziale und kulturelle

Einrichtungen, wie beispielsweise Kitas, können ebenfalls

mitberücksichtigen werden. So schafft der Bau-Turbo schnell bezahlbaren

Wohnraum auch für Menschen, die besonders stark vom Wohnungsmangel

betroffen sind, wie beispielsweise Familien, Auszubildende, Studierende,

ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen.

Der Bau-Turbo entlastet die Ämter vor Ort und beschleunigt

Planungsverfahren. So kann Bauen nicht nur schneller, sondern auch

bezahlbarer werden. Denn weniger Aufwand bindet weniger Personal,

weniger Zeit und damit auch weniger Kosten. Die Bundesregierung rechnet

durch die Einführung des Bau-Turbos mit einer jährlichen finanziellen

Entlastung von rund 1,7 Milliarden Euro für die Verwaltung, von rund

505 Millionen Euro für die Bürgerinnen und Bürger und von rund 334

Millionen Euro für die Wirtschaft. Das entspricht einer jährlichen

Gesamtentlastung von mehr als 2,5 Milliarden Euro. Es handelt sich hierbei

um Mittelwerte verschiedener Berechnungsszenarien – die Entlastung

kann ggf. noch höher ausfallen.

Der Bau-Turbo eröffnet neue Spielräume für mehr und schnelleren

Wohnungsbau. Ganz wichtig ist uns dabei, dass die Kommune die

Planungshoheit behält, um anhand der Gegebenheiten vor Ort

bestimmen, wie und für was der Bau-Turbo genutzt werden kann. Die neue

Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet und wird mit Blick auf

seine Wirksamkeit, seine städtebaulichen Auswirkungen und unter

Berücksichtigung der Erfahrungen der Kommunen, die den Bau-Turbo

anwenden, evaluiert.

Der Bestand an Mietwohnungen wird weiter geschützt

Damit Mietwohnungen auch weiterhin nicht ohne Weiteres in

Eigentumswohnungen umgewandelt werden können, verlängern wir den

sogenannten Umwandlungsschutz um weitere fünf Jahre. Die Länder

können somit auch weiterhin in besonders ausgewiesenen Gebieten mit

angespanntem Wohnungsmarkt einen Genehmigungsvorbehalt für die

Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einführen –

angesichts stetig steigender Eigenbedarfskündigen in den vergangenen

Jahren ein wichtiges präventives Instrument, um der Verdrängung von

Menschen aus ihrem Wohnumfeld vorzubeugen. Indirekt trägt der

Umwandlungsschutz auch dazu bei, Mieten stabiler zu halten, wenn die

Umwandlung in Wohnungseigentum sonst zu umfangreichen

Modernisierungen und deutlicher Mieterhöhung für betroffene Mieter

führt. Sie dämmt außerdem die Spekulation auf dem Immobilienmarkt ein,

da sie entsprechende Immobilien dem spekulativen Markt quasi entzieht.

Weitere neue Regelungen der BauGB-Novelle

• Nachverdichtung wird einfacher.

Bislang scheitern Nachverdichtungen oft an zu strengen

städtebaulichen Hürden. Zukünftig kann ohne

Bebauungsplanverfahren auch in Innenbereichen (also in

zusammenhängend bebauten Ortsteilen) von geltenden

städtebaulichen Regelungen abgewichen werden, zum Beispiel bei der

nachträglichen Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbebauung.

• Der Außenbereich wird behutsam geöffnet.

In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer

knapper. Deshalb soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also

in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im

Zusammenhang bebauten Ortsteils) unter Beachtung der

Umweltauswirkungen neuer Wohnraum geschaffen werden können.

Um Flächen effizient zu nutzen, soll nur im räumlichen

Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen gebaut werden können.

• Die Durchmischung von Quartieren wird erleichtert.

Restriktive Immissionsgrenzwerte verhindern Wohnungsbau durch

Nachverdichtung oftmals in Gänze oder machen Bauprojekte durch

erhöhten Investitionsbedarf in Lärmschutzvorrichtungen kompliziert

und teuer. Änderungen im BauGB sollen ermöglichen, dass Gemeinden

in begründeten Fällen von der sogenannten TA Lärm abweichen

dürfen, zum Beispiel durch behutsame Erhöhung der geltenden

Immissionsrichtwerte bei gleichzeitiger Festsetzung von geeigneten

Schallschutzmaßnahmen an der Wohnbebauung. Damit kann

Nachverdichtung auch in gemischten Quartieren mit Gewerbe und

Kultur deutlich besser gelingen, was auch zur Flächensparsamkeit

beiträgt. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse

müssen stets gewahrt werden.

• Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden wird gestärkt.

Das gemeindliche Zustimmungserfordernis bleibt nicht nur bestehen,

sondern wird beispielsweise bei dem Neubau von Wohnraum sogar

aufgewertet. Für uns ist es wichtig, dass die Kommune vor Ort

entscheidet, wer mit dem Bau-Turbo was genau baut, etwa durch die

Verknüpfung mit städtebaulichen Verträgen. Daher verlängern wir

auch die Möglichkeit für die Bundesländer, Gebiete mit angespanntem

Wohnungsmarkt auszuweisen, was den Gemeinden eine Reihe von

Instrumenten an die Hand gibt, um die Entwicklung vor Ort besser zu

steuern, etwa durch die erleichterte Anwendung von Vorkaufsrechten,

Befreiungen oder Baugeboten.