Weiteres Wirtschaftspaket beschlossen

Besser Kurzarbeit bezahlen als Arbeitslosigkeit

Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer und Überbrückungshilfen für Mittelständler verlängert.

  • Wir verlängern das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate – längstens bis zum 31.12.2021. Wir haben eine klare Befristung der vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30. Juni 2021 festgelegt. Für die Zeit danach haben wir einen starken Anreiz gegen Kündigung und für Qualifizierung vereinbart: Die volle Erstattung der Beiträge ab 1. Juli 2021 erfolgt nur bei gleichzeitiger Qualifizierung in der Kurzarbeit. Das schafft klare Perspektiven für Unternehmen und gibt Sicherheit für Arbeitnehmer.
  • Wir werden weiterhin alles daransetzen, dass unsere Wirtschaft die Corona- Krise meistert. Deshalb verlängern wir die Laufzeit des Überbrückungshilfen- Programms für kleine und mittelständische Betriebe sowie die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Insolvenzantragsgrund der Überschuldung bis zum 31.12.2020.
  • Wir wollen mit einem Bürokratieentlastungsgesetz IV die Wirtschaft stärken, entlasten und fit für den Aufschwung machen. Die konkreten Regelungsinhalte werden jetzt prioritär erarbeitet.