Werbeverbot für Tabakerzeugnisse

Auch Kinowerbung für Zigaretten reglementiert

Die Abgeordneten stärken mit ihrer Entscheidung den Gesundheitsschutz durch ein Verbot von Außenwerbung für Tabakerzeugnisse. Dieses Verbot soll nach Ablauf einer Übergangsfrist am 1. Januar 2022 Anwendung finden, für Tabakerhitzer jedoch erst zum 1. Januar 2023 und für elektronische Zigaretten zum 1. Januar 2024. Außerdem wird zukünftig in Kinos die Vorführung von Werbefilmen und -programmen für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter nur noch im Zusammenhang mit Filmen erlaubt sein, bei denen die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen gemäß § 11 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes nicht gestattet ist.