Keine Schnellschüsse bei Abschaffung des §103

Keine Schnellschüsse bei Abschaffung des §103

Keine Schnellschüsse, sondern sorgfältiges Nachdenken soll es bezüglich der Abschaffung des Paragrafen 103 des Strafgesetzbuchs geben. Zwar hat die Opposition am Donnerstag einen Gesetzentwurf vorgelegt, um den sogenannten Majestätsbeleidigungsparagrafen zu streichen, Volker Ulrich machte jedoch deutlich: „Von einem Parlament wird nicht erwartet, schnell und hektisch zu handeln.“ Gesetzgebung benötige vielmehr klare Orientierung, Verlässlichkeit und Sorgfalt. „Es braucht eine ernstzunehmende Verantwortung“, stellte Ulrich im Bundestag dar. Meinungsfreiheit sei zweifelsohne ein hohes Gut. Sie finde jedoch ihre Grenze in anderen Grundrechten wie der Würde des Menschen.