Der Bundestag hat am Donnerstag einen Antrag zur Erinnerung und zum Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten verabschiedet. In seinem Kommentar macht der Justiziar der CDU/CSU-Fraktion Hans-Peter Uhl deutlich, worum es bei dem Antrag geht:
„In jeder Geschichtsbetrachtung“, sagt Goethe, „sieht man immer die Nation durchscheinen, wozu der Schreibende gehört“. Wenn also ein Deutscher an den „Todesgang des armenischen Volkes“ denkt, wird seine Betroffenheit zu spüren sein. Denn wie sehr ein Völkermord, geschehen im Namen der eigenen Nation, diese eigene Nation belastet, wissen wir. Wir sind zuversichtlich, dass die türkische Regierung verstehen wird, dass es unser gewachsenes europäisches Bewusstsein ist, dass man Opfern gedenkt, ohne damit andere in eine Schuldrolle drängen zu wollen.
Das Schicksal der Armenier steht beispielhaft für die Geschichte der Massenvernichtungen, der ethnischen Säuberungen, der Vertreibungen, der Völkermorde, von der das 20. Jahrhundert gezeichnet ist. Mit den Pogromen an den Armeniern begann es im 20. Jahrhundert, Massenmord als legitime Machtausübung zu sehen. Natürlich hatte das osmanische Reich Probleme mit den Armeniern, in besonderer Weise mit Umsturzplänen und Terrorakten. Das Erschrecken darüber war so groß, dass selbst ein Friedrich Naumann die Massaker als eine Art von Notwehr rechtfertigte, mit der sich die Türken aus dem Würgegriff der Armenier zu befreien versuchten. Die Antwort des osmanischen Reiches war aber Staatsterrorismus. Mit Stalins Massenmord an den Kulaken, dem Genozid an den Ukrainern und den innersowjetischen Säuberungsaktionen und dann mit der Vernichtungsaktion der Deutschen an den Juden nahm das Fürchterliche seinen weiteren Verlauf.
Wir wissen um die innere Einheit von Erinnerung und Zukunft. Das gilt auch für ein künftiges gutes Miteinander von Türken und Armeniern. Das ist unser Anliegen: mit dem Blick der Wahrheit zurück zu schauen, um mit dem Blick des Friedens nach vorne schauen zu können.