Integrationsgesetz

Unser Prinzip des Förderns und Forderns hat sich durchgesetzt

Das Integrationsgesetz ist auf dem Weg: Am Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung darüber beraten. Fördern und Fordern ist dabei oberstes Prinzip. Denn Integration ist Verpflichtung für alle, die hier leben wollen.

Zwar gehen die Flüchtlingszahlen derzeit zurück. Dennoch werde Deutschland in den nächsten Monaten und Jahren vor der epochalen Herausforderung stehen, die Hunderttausende Migranten und Flüchtlinge in die deutsche Gesellschaft zu integrieren, so Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Deshalb sei nun wichtig, das Integrationspflichtgesetz, wie es Mayer nennt, auf den Weg zu bringen. Natürlich habe der Staat die Pflicht, ausreichend Angebote zur Integration zur Verfügung zu stellen, andererseits erwarte man auch von den Flüchtlingen, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Dazu sollen nun im Integrationsgesetz verschiedene Maßnah- men festgeschrieben werden. Geplant ist unter anderem, das Angebot an Integrations- und Sprachkursen zu erweitern sowie 100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten zu schaffen. Wer sich jedoch Integrationsmaßnahmen verweigert, dem drohen Leistungskürzungen.

Das sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor:

♦ Leistungskürzungen bei Verletzung von Mitwirkungspflichten und bei Ablehnung und Abbruch von Integrationsmaßnahmen

♦ Eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis soll grundsätzlich erst nach fünf Jahren bei Erfüllung bestimmter Integrationsleistungen erteilt werden.

♦ Flüchtlinge u.a. mit guter Bleibeperspektive erhalten eine gezielte Förderung der Berufsausbildung. Die Vorrangprüfung bei Asylbewerbern und Geduldeten wird befristet für drei Jahre ausgesetzt und damit auch die Tätigkeit in Leiharbeit ermöglicht.

♦ Anerkannte Flüchtlinge sind verpflichtet, in dem Bundesland ihren Wohnsitz zu nehmen, dem sie nach Königsteiner Schlüssel zugeteilt sind. Die Länder können ihnen dann zur Förderung der Integration einen bestimmten Wohnort zuweisen.