Nachrichtendienste noch leistungsfähiger machen
Die internationale Zusammenarbeit des BND noch weiter zu verbessern – das ist das Ziel der Änderung des BND-Gesetzes, die der Bundestag verabschiedet hat, erklärt Stephan Mayer im Interview. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erläutert zudem, was es mit den Änderungen beim parlamentarischen Kontrollgremium auf sich hat.
Herr Mayer, worum geht es bei den nun beschlossenen Gesetzen zur Reform der Nachrichtendienste?
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Parlamentarischen-Kontrollgremium-Gesetzes (PKGrG) dient der Weiterentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste. Herzstück der Reform ist die Schaffung des Amtes eines Ständigen Bevollmächtigten. Er soll die Arbeit des parlamentarischen Kontrollgremiums unterstützen und dafür sorgen, dass die parlamentarische Kontrolle noch stetiger erfolgt. Der Gesetzentwurf zur Änderung des BND-Gesetzes schafft Klarheit bei den Regelungen der Befugnisse des BND zur strategischen Fernmeldeaufklärung. Außerdem werden zum ersten Mal die Voraussetzungen für die Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten ausdrücklich geregelt.
Warum ist eine Reform der Befugnisse und der Kontrolle der Nachrichtendienste überhaupt nötig geworden?
Bei der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste hat es sich als ein Nachteil erwiesen, dass das Kontrollgremium in der Regel nur monatlich tagt und die Mitglieder noch vielfältige andere Aufgaben wahrzunehmen haben. Der Ständige Bevollmächtigte soll gemeinsam mit einer erhöhten Zahl von Mitarbeitern die Kontrolltätigkeit zukünftig kontinuierlicher gestalten. Die Änderung des BND-Gesetzes greift die bisweilen geäußerte Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung der Befugnisse zur strategischen Fernmeldeaufklärung auf. Vor allem aber ist es wichtig, klarere Regelungen für die internationale Zusammenarbeit des BND zu schaffen. Die ist angesichts der Herausforderungen eines globalisierten Terrorismus unerlässlich!
Was versprechen Sie sich von den Neuregelungen?
Ich bin davon überzeugt, dass die Qualität der parlamentarischen Kontrolle sich mit der Zeit verbessern wird, dass auch die Dienste selbst noch leistungsfähiger werden. Damit wächst auch die Akzeptanz der nachrichtendienstlichen Arbeit in der Bevölkerung. Die Regelungen für das internationale Agieren des BND werden sicherlich den Informationsaustausch noch weiter verbessern. Wie wichtig das ist, hat jüngst der Fall Al-Bakr in Chemnitz gezeigt.