Pflegestärkungsgesetz

Ein ganzes Paket für eine bessere Pflege

In Deutschland gibt es mehr als 2,8 Millionen Pflegebedürftige. Am vergangenen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Dritte Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz ist das letzte in einer Reihe von drei Pflegestärkungsgesetzen, mit denen die Koalition auf die Herausforderungen des demographischen Wandels reagiert. Die Verbesserungen aller drei Pflegestärkungsgesetze im Überblick:

♦ Mehr Gerechtigkeit: Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sorgt für eine ganzheitliche Betrachtung. Dabei werden alle Einschränkungen – körperliche, geistige, psychische – bei der Einstufung berücksichtigt. Das kommt vor allem Menschen mit Demenz zu Gute.

♦ Mehr Leistungen: Ausschlaggebend für die Einordnung in die fünf Pflegegrade ist die Selbstständigkeit des Betroffenen. Bis zu 500.000 Personen bekommen so neu einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

♦ Mehr Unterstützung: Angehörige werden im Rentenrecht besser gestellt. Außerdem wurden die Zuschüsse für Umbauten in der Wohnung erhöht – auf 4.000 Euro pro Maßnahme. Auch die Unterstützung für Pflegehilfsmittel wie Rollstühle wurde angehoben.

♦ Mehr Personal: Auf eine Betreuungskraft kommen nicht mehr wie bisher 24 Pflegebedürftige, sondern nur noch 20.

♦ Mehr Qualität: Es wurden Qualitätsstandards entwickelt, die bei der Beratung einzuhalten sind. Auch der sogenannte Pflege-TÜV ist erneuert worden. Zentraler Maßstab für eine gute Pflegeeinrichtung muss die hochwertige Pflege nach den neuesten Standards sein.

♦ Mehr Vorsorge: 1,2 Milliarden Euro werden für die geburtenstarken Jahrgänge bei der Bundesbank angelegt, um künftige Beitragszahler zu entlasten.

♦ Mehr Beratung: Die Kommunen haben ein Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten. Sie können, ergänzend zu ihren Beratungsaufgaben in der Hilfe zur Pflege, der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe, nun auch Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, beraten.

♦ Weniger Missbrauch: Mit verschiedenen Maßnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung von Abrechnungsbetrug wird auf Betrugsfälle reagiert. Lücken bei Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen werden geschlossen.