Sozialleistungen

Einwanderung in unsere Sozialsysteme verhindert

EU-Ausländer haben künftig erst nach einem Aufenthalt von fünf Jahren in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestags am Donnerstag verabschiedet. Damit wurde eine langjährige Forderung der CSU-Landesgruppe umgesetzt.

 

„Dieses Gesetz ist der Tatsache geschuldet, dass wir uns als CSU 2014 in Kreuth das Thema Freizügigkeit von Arbeitnehmern in Europa im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Sozialleistungen auf die Fahne geschrieben haben“, erklärt Tobias Zech in seiner Rede im Bundestag. Und der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke, ergänzt: „Für uns gilt der Grundsatz, dass nur diejenigen in den Genuss von Sozialleistungen kommen, die in dem jeweiligen Mitgliedstaat längere Zeit gelebt und entsprechende Beiträge entrichtet haben. Mit dem Gesetz stellen wir dies sicher.“ Künftig gibt es für die Betroffenen einen Leistungsanspruch im SGB II oder SGB XII erst nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland. Wer noch nie in Deutschland gearbeitet hat und für seinen Lebensunterhalt auf staatliche finanzielle Unterstützung angewiesen ist, muss existenzsichernde Leistungen im jeweiligen Heimatland beantragen. Die Betroffenen können – längstens für einen Zeitraum von einem Monat – Überbrückungsleistungen bis zur Ausreise erhalten und im Bedarfsfall ein Darlehen für die Rückreisekosten.

 

Damit reagiert die Koalition auf Urteile des Bundessozialgerichts von Anfang Dezember 2015, wonach jedem EU-Ausländer spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland ein Anspruch auf Sozialhilfe zusteht. Die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt macht deutlich: „Es kann nicht sein, dass EU-Bürger, die nie in Deutschland gearbeitet haben, sofort Anspruch auf Sozialleistungen haben. Um die Freizügigkeit in Europa zu erhalten, müssen wir die Einwanderung in unsere Sozialsysteme verhindern.“ Und Stracke ergänzt: „Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber unseren Bürgern.“ Zudem werden die Kommunen vor finanzieller Überforderung geschützt.