Verpackungsgesetz

Erhöhung der Recyclingquoten und Stärkung der Kommunen

Mehr recycelte Verpackungsabfälle und mehr Mitsprache für die Kommunen – mit dem Verpackungsgesetz haben die Abgeordneten am vergangenen Donnerstag nach langwierigen Beratungen einen guten Kompromiss verabschiedet.

„Das Verpackungsgesetz ist ein wichtiger Fortschritt für die Umwelt“, erklärte die umweltpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler. „Zum einen werden durch die Erhöhung der Recyclingquoten mehr wertvolle Sekundärrohstoffe zurückgewonnen. Zum anderen signalisieren wir mit der Wiederaufnahme der Mehrwegquote, dass wir stärker auf ressourcenschonende Getränkeverpackungen setzen.“ Zugleich sorgt eine neugeschaffene „Zentrale Stelle“ für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Marktteilnehmern und mehr Transparenz. Sie soll auch den Vollzug in den Ländern vereinheitlichen. Und in den Supermärkten wird es künftig bei Getränken direkt am Regal neben dem Preis auch Hinweisschilder geben: So kann der Verbraucher auf den ersten Blick erkennen, ob es sich um eine Einweg- oder Mehrwegflasche handelt.

Mehr Mitsprache für die Kommunen

Die CSU-Landesgruppe hat sich in den parlamentarischen Verhandlungen insbesondere für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Kommunen und den Anliegen der privaten Entsorger eingesetzt. Anja Weisgerber (CSU) erklärte dazu: „Die Kommunen sind die ersten Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger bei der Abfallentsorgung. Mit dem neuen Gesetz erhalten die Kommunen mehr Rechte gegenüber den dualen Systemen, und ihre Gestaltungsmöglichkeiten werden gestärkt.“

Die Kommunen können künftig Art und Größe des Sammelsystems sowie die Abholintervalle festlegen. Auch konnte mehr Rechtssicherheit für die Kommunen erreicht werden: So wurden die Bedingungen für die Abstimmungsvereinbarung zwischen Kommune und dualem System zugunsten der Kommune angepasst. Die Kommunen erhalten zudem ein Durchgriffsrecht gegenüber den privaten Entsorgern, wenn beispielsweise gelbe Säcke nicht abgeholt werden. Dann können die Kommunen zur Ersatzvornahme greifen und die Leistung dem jeweiligen Entsorger in Rechnung stellen.

Keine flächendeckende Wertstofftonne

Die verpflichtende Einführung einer flächendeckenden Wertstofftonne – wie vom Bundesumweltministerium ursprünglich vorgesehen – wird es nicht geben: Stattdessen ist eine gemeinsame Erfassung von Verpackungen und anderen Artikeln aus dem gleichen Material auf freiwilliger Basis dort möglich, wo die Kommune dies wünscht und das jeweilige duale System damit einverstanden ist. Dies ist zum Beispiel in Berlin der Fall.