Härtere Strafen auf Wohnungseinbrüche

Gesetzentwurf

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich durchgesetzt: Wohnungseinbrüche sollen künftig härter bestraft und Ermittlungsmethoden verbessert werden. Am Freitag berieten die Abgeordneten den entsprechenden Gesetzentwurf. Ebenfalls im Bundestag: die Novellierung des Waffengesetzes. Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, erläutert die Details.

Herr Mayer, am Freitag wurde im Bundestag über härtere Strafen bei Wohnungseinbrüchen debattiert. Was sieht der Gesetzentwurf konkret vor?

Der Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung wird künftig schärfer bestraft, vorgesehen ist eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Es wird keinen minder schweren Fall mehr geben. Daneben werden die Befugnisse der Ermittlungsbehörden erweitert, was die Abfrage von Handydaten anbelangt.

Warum ist es wichtig, dass Wohnungseinbrüche künftig als Verbrechen eingestuft werden?

Durch die Strafverschärfung wird das Unrecht einer solchen Tat angemessener abgebildet. Der Einbruch in eine Privatwohnung ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre. Die Betroffenen sind häufig schwer traumatisiert und fühlen sich in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Die höhere Strafandrohung dient auch der Abschreckung. Die Einstufung als Verbrechen hat zur Folge, dass die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Geringfügigkeit nicht mehr möglich ist.

Der Gesetzentwurf ist maßgeblich auf Drängen der CDU/CSU-Fraktion eingebracht worden. Warum haben sich Bundesjustizminister Maas und die SPD-Fraktion so lange dagegen gesträubt – obwohl man sich bereits im März im Koalitionsausschuss geeinigt hatte?

Dabei ging es um die Erweiterung der Ermittlungsmöglichkeiten für Staatsanwaltschaft und Polizei. Bundesjustizminister Maas war zunächst aus übertriebenem Datenschutz nicht bereit, die vereinbarte Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten für die Vergangenheit zuzulassen. Gerade diese Daten sind aber wichtig, um endlich mehr Einbrüche aufzuklären und auch Wiederholungs- beziehungsweise Serienstraftaten zu verhindern.

Kommen wir noch zu einem anderen, ebenfalls sehr emotionalen Thema: die Novellierung des Waffengesetzes. Hier hat der Bundestag einige Änderungen verabschiedet. Worum geht es dabei? Und müssen sich Jäger und Sportschützen nun Sorgen machen?

Zunächst ist mir wichtig: Das Waffenrecht wird nicht verschärft. Sorgen sind also nicht veranlasst. Dies ist der Union zu verdanken, die sich für die Interessen der Jäger und Schützen stark gemacht hat.

Wir passen vielmehr das Waffenrecht an aktuelle technische Standards an und erhöhen so das Sicherheitsniveau: Zum Beispiel überarbeiten wir überholte Vorgaben bezüglich der Aufbewahrung von Schusswaffen. Dabei sind auf Drängen der Union umfassende Besitzstandsregelungen vorgesehen – es muss also kein neuer Waffenschrank angeschafft werden, wenn der vorhandene dem aktuellen Standard entspricht!

Ferner ist eine Amnestieregelung vorgesehen, wenn illegale Waffen oder Munition innerhalb eines Jahres abgegeben werden. Dadurch soll die Zahl illegal zirkulierender Waffen verringert werden. Eine entsprechende Vorgängervorschrift hat sich bewährt.