Neues Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet – Krankenhäuser bei Leistungen für Asylbewerber nicht finanziell mehrbelastet

Pressemitteilung vom 05.11.2015

Berlin/Erding, 05. November 2015
Krankenhäuser werden bei Krankenhausleistungen für Asylbewerber zukünftig nicht finanziell mehrbelastet. So steht es im Krankenhausstrukturgesetz, das heute im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. „Gerade vor dem Hintergrund der Situation mit dem Wartezentrum in Erding ist dies wichtig“, so der Bundestagsabgeordnete Andreas Lenz.
Die Frage nach der Kostenübernahme für Krankenhausleistungen wurde auch Ende Oktober beim Besuch von Bundesinnenminister Thomas de Maizière in Erding angesprochen. Zurecht kritisiert wurde, dass den Landkreisen und den Krankenhäusern für die hohe Anzahl an Krankenhausleistungen für Asylbewerber hohe zusätzliche Kosten entstehen.
„Wir haben uns dafür eingesetzt, dass das im neuen Krankenhausstrukturgesetz geregelt wird“, betonte Lenz. So wurde festgeschrieben, dass Asylbewerber bei der Erhebung von Mehrerlösausgleichen sowie Mehrleistungsabschlägen nicht berücksichtigt werden. Es erfolgt also keine Anrechnung auf die gegebenen Budgets. Somit müssen Krankenhäuser bei der Behandlung von Asylbewerbern keine finanziellen Abschläge hinnehmen. „Klar sei natürlich, dass die gegebenen Ressourcen dadurch nicht gesteigert werden“, so Lenz.
„Die Herausforderungen durch die hohen Flüchtlingszahlen sind groß – auch finanziell“, so Lenz. Daher sei die neue Regelung ein Schritt in die richtige Richtung. Die Regelungen des Krankenhausstrukturgesetzes treten ab 1. Januar 2016 in Kraft.