Neuer Bundesverkehrswegeplan: Wichtige Weichenstellungen für Verkehrsprojekte im Landkreis Ebersberg

Pressemitteilung 17.03.2016

Ebersberg/Berlin. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat am Mittwoch, den 16. März den Entwurf für den neuen Bundesverkehrswegeplan vorgestellt.

Der neue Bundesverkehrswegeplan hat eine Gültigkeit bis 2030 und besitzt für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in der Region große Bedeutung.

Bundestagsabgeordneter Andreas Lenz erklärt zu den einzelnen Projekten im Landkreis Ebersberg:

„Die Südumfahrung von Kirchseeon im Zuge der B 304 wurde in den weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen. Das heißt faktisch, dass es keine zeitnahe Umsetzung geben kann. Umso mehr gilt es jetzt vor Ort nach alternativen Lösungsansätzen zu suchen.

Im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*) enthalten ist die Umfahrung Steinhöring. Der Freistaat hat nun die Möglichkeit, die Planungen voranzutreiben. Hier liegt der Ball bei der Kommune, sie muss entscheiden, ob eine Umgehung für Steinhöring in Frage kommt. In den weiteren Bedarf aufgenommen wurde die Umfahrung Tulling.

In den vordringlichen Bedarf aufgenommen wurden der sechsstreifige Ausbau der A 94 zwischen dem Kreuz München-Ost und der Anschlussstelle Markt Schwaben sowie der achtstreifige Ausbau der A 99 zwischen dem Kreuz München-Nord und dem Kreuz München-Süd, der den Landkreis Ebersberg streift.

Im Bereich der Schiene befindet sich der Ausbau der Bahnstrecke München – Mühldorf – Freilassing im vordringlichen Bedarf. Besonders zu achten ist hier auf die Begrenzung der Kostenbelastung für die Kommunen, wirksame und gleichzeitig verträgliche Lärmschutzmaßnahmen sowie Barrierefreiheit an Bahnhöfen.

Der Ausbau der Strecke München – Rosenheim als Zulaufstrecke zum künftigen Brennerbasistunnel wurde ebenfalls in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. Ich werde mich weiterhin für bestmöglichen Lärmschutz und umfassende Einbeziehung von Bürgern und Kommunen entlang der Strecke einsetzen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Ausbau der Strecke Regensburg – Landshut – Mühldorf – Rosenheim in den sog. potentiellen Bedarf eingestuft wurde. Dieser sog. Ostkorridor bietet die Möglichkeit einer erheblichen Entlastung der durch den Landkreis Ebersberg verlaufenden Strecke München – Rosenheim. Das Projekt wird zusätzlich im Nachgang untersucht und kann noch im späteren Verfahren im Deutschen Bundestag berücksichtigt werden.

Die B15neu wird definitiv nicht durch den Landkreis verlaufen. Südlich von Haag wird es lediglich zu einer Ertüchtigung der Bestandstrasse kommen. Die Geistertrasse durch den Landkreis ist endgültig vom Tisch. Das haben wir jetzt schwarz auf weiß. Dafür haben sich alle politischen Ebenen der Kreis-CSU immer eingesetzt.

Insgesamt ist das eine sehr gute Ausgangslage für den Landkreis!“

Ab kommenden Montag, 21.03.2016 startet erstmals eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Jeder hat die Möglichkeit, sich sechs Wochen lang auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über die bewerteten einzelnen Projekte zu informieren und sich zu äußern.

Nach Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschließt die Bundesregierung im Kabinett den Bundesverkehrswegeplan. Danach werden die sog. Ausbaugesetze und Bedarfspläne in den Deutschen Bundestag eingebracht und dort im Detail beraten. Hierbei kann es noch zu Änderungen bei den einzelnen Projekten kommen, bevor die Ausbaugesetze im Deutschen Bundestag verbindlich beschlossen werden.

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