Pressemitteilung vom 16.03.2016
Erding/Berlin. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat am Mittwoch, 16.03. den Entwurf für den neuen Bundesverkehrswegeplan vorgestellt.
MdB Andreas Lenz: „Der Landkreis Erding ist von einem starken Druck auf die Verkehrsinfrastruktur geprägt. Für notwendige Entlastungen für die Kommunen muss auch der Bund beitragen. Der nun vorliegende Entwurf ist ein gutes Zeichen, dass der Bund den Handlungsbedarf erkannt hat. Wir haben sehr gute Chancen, bei der Infrastruktur ein großes Stück voranzukommen.“
Der neue Bundesverkehrswegeplan hat eine Gültigkeit bis 2030 und besitzt für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in der Region große Bedeutung.
Lenz erklärt zu den einzelnen Projekten:
„Die Umfahrungsprojekte von Moosinning, Erding, Grünbach und Taufkirchen (Vils) entlang der B 388 im Landkreis Erding wurden in den vordringlichen Bedarf des neuen Bundesverkehrswegeplans aufgenommen. Das ist ein großer Erfolg für die Region! Wie Bundesminister Dobrindt im Rahmen der Verkehrskonferenz in Dorfen kürzlich zugesagt hat, wird der Bund für die Umfahrung Taufkirchen (Vils) die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, sobald bestandskräftiges Baurecht vorliegt. Bei den anderen Projekten gilt es nun, die Planungen weiter voranzutreiben.
Die B 15neu wurde in den so genannten weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) aufgenommen. Das bedeutet, dass der Bund das Projekt für verkehrspolitisch wichtig erachtet. Der Freistaat Bayern hat die Möglichkeit, die Planung bis zum Baurecht voranzutreiben. Die Trassenentscheidung liegt jetzt beim Freistaat. Aus meiner Sicht hat die raumgeordnete Trasse klare Vorteile. Diese Argumente werde ich weiter mit Nachdruck einbringen. Hier müssen wir weiter kämpfen. Es ist jedoch einmal mehr zu betonen, dass mit dem Bundesverkehrswegeplan die ‚Monstertrasse‘ längs durch den Landkreis endgültig vom Tisch ist. Und mittlerweile zwei Varianten, drei- und vierspurig auf der raumgeordneten Trasse vorliegen.
Auch der Ausbau der Bahnstrecke München – Mühldorf – Freilassing (ABS 38) wurde in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Das Vorhaben besitzt große Bedeutung für den Personen- und Güterverkehr in der Region. Besonders zu achten ist auf die Begrenzung der Kostenbelastung für die Kommunen, wirksame und gleichzeitig verträgliche Lärmschutzmaßnahmen sowie Barrierefreiheit an Bahnhöfen.“
Ab kommenden Montag, 21.03.2016 startet erstmals eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Bürgerinnen und Bürger haben hier die Möglichkeit, sich sechs Wochen lang auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über die bewerteten einzelnen Projekte zu informieren und sich zu äußern.
Nach Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschließt die Bundesregierung im Kabinett den Bundesverkehrswegeplan. Danach werden die sog. Ausbaugesetze und Bedarfspläne in den Deutschen Bundestag eingebracht und dort im Detail beraten. Hierbei kann es noch zu Änderungen bei den einzelnen Projekten kommen, bevor die Ausbaugesetze im Deutschen Bundestag verbindlich beschlossen werden.
„Insgesamt hat sich der Einsatz der politischen Ebenen im Zusammenspiel gelohnt, es wird sehr viel Geld in den Landkreis zur Entlastung der Verkehrssituation fließen“, so Andreas Lenz abschließend.