Neuer Bundesverkehrswegeplan: B 15neu – es gilt Planungsrecht bis zur Baureife im weiteren Bedarf!

Pressemitteilung vom 18.03.2015

Erding/Berlin. Der Bundesverkehrswegeplan wurde am Mittwoch, 16.03. im bisherigen Entwurf vorgestellt.

MdB Andreas Lenz:

„Die B 15neu wurde in den so genannten weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) aufgenommen. Das bedeutet, dass der Bund das Projekt aus fachlicher Sicht für verkehrspolitisch wichtig erachtet. Der Freistaat hat mit der Qualifikation „Planungsrecht“ die Möglichkeit, die Planungen bis zum sog. „Baurecht“ weiter voranzutreiben. Damit können vor Ort alle Weichen dafür gestellt werden, dass es – bei entsprechender Finanzlage – zum Bau kommt. Fallen also andere Projekte weg, können baureife Projekte auch aus dem weiteren Bedarf, wenn sie dann geplant und baureif sind, umgesetzt werden.

Mit dieser Bewertung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist bereits eine wichtige Hürde genommen.

Die Einstufung ist fachlich und sachlich richtig, da im neuen Bundesverkehrswegeplan lediglich Projekte im vordinglichen Bedarf stehen sollen, die auch zeitnah umgesetzt werden können.

Es wäre auch bei einer Einstufung in den vordringlichen Bedarf nicht der Fall gewesen, dass zwischen Landshut und Haag in ein paar Wochen die Bagger rollen. Da zunächst die Fortführung über die A 92 und die Umgehung Landshut geklärt werden muss.

Die Trassenentscheidung liegt jetzt beim Freistaat. Aus meiner Sicht hat die raumgeordnete Trasse klare Vorteile. Es liegen zwei Varianten, drei- und vierspurig auf der raumgeordneten Trasse vor. Auch ein lediglich dreispuriger Bau einer neuen Trasse im raumgeordneten Korridor wäre hier eine Möglichkeit. Diese Argumentation werde ich weiter mit Nachdruck einbringen. Hier müssen wir weiter kämpfen.

Es ist jedoch einmal mehr zu betonen, dass mit dem Bundesverkehrswegeplan die ‚Monstertrasse‘ längs durch den Landkreis westlich parallel zur B15alt endgültig vom Tisch ist.“