Bund ändert Gentechnikgesetz zum Verbot des Anbaus von genverändertem Saatgut

Pressemitteilung vom 10.11.2016

Berlin/Ebersberg. Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Gentechnikgesetzes beschlossen. Damit ist ein Verbot des Anbaus von gentechnisch verändertem Saatgut in ganz Deutschland möglich.

Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen um. Durch die „Opt-out“-Regelung auf EU-Ebene kann der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen national verboten werden.

Das nationale Gesetz sieht vor, dass der Bund zusammen mit den Ländern, begründet, den Anbau komplett verbieten kann.

Wahlkreisabgeordnete Andreas Lenz: „Das ist ein wichtiger Schritt, für den sich die CSU-Landesgruppe und auch ich immer eingesetzt haben.“

Vor allem gehe es dabei darum, die landwirtschaftlichen Strukturen zu schützen und etwaige Abhängigkeiten von Saatguterzeugern zu begrenzen, so Lenz.

„Für gentechnisch veränderte Lebensmittel werden außerdem weiter strenge Kennzeichnungspflichten gelten. Die Debatte um Freihandelsabkommen wie CETA werden nichts am Verbot ändern“, so der Abgeordnete abschließend.