Das geplante Bundesteilhabegesetz darf bestehende Strukturen für Menschen mit Behinderung nicht gefährden

Pressemitteilung vom 23.11.2016

Berlin/Erding/Ebersberg. Die Reform der Eingliederungshilfe ist ein zentrales sozialpolitisches Vorhaben der großen Koalition. Der Bund will damit die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Dadurch soll vor allem die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessert werden.

Dieses Ziel sei grundsätzlich zu unterstützen, so der Abgeordnete. Besonders positiv sei es, dass es für Menschen mit Behinderung zukünftig bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen deutliche Verbesserungen geben wird. Beispielsweise steigt die Grenze für den Vermögenseinsatz von momentan 2.600 auf 50.000 Euro ab dem Jahr 2020.

Lenz betont aber auch, dass der Gesetzentwurf nicht zur Gefährdung bewährter Strukturen führen darf. Im Rahmen von Gesprächen mit den Einrichtungen in Steinhöring und Fendsbach ergaben sich zentrale Aspekte, die Berücksichtigung finden müssen. „Es darf nicht dazu kommen, dass eine gut gemeinte Sache im Nachhinein beweint wird“, so der Abgeordnete.

Viele Einrichtungen fürchten Rechtsunsicherheiten, gerade was die Abgrenzung der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung betrifft. So wird beispielsweise befürchtet, dass die ambulante Pflegeversicherung Vorrang gegenüber der Eingliederungshilfe haben könnte.

„Das System der Grundsicherung ist nicht zugeschnitten auf Bedürfnisse von Menschen mit verschiedensten Behinderungen.“, so Lenz. „Hier ist die im Entwurf enthaltene 25%-ige Anhebung der Angemessenheitsgrenze bei Unterkunft und Heizung nicht ausreichend.“, so Lenz. „Gerade die baulichen Herausforderungen eines barrierefreien und behindertengerechten Wohnbereichs sind vielschichtig und teuer.“, so Lenz.

Auch bezüglich des Behindertenbegriffes sieht Lenz Defizite. Künftig muss dauerhafter Unterstützungsbedarf in fünf von neun Lebensbereichen nachgewiesen werden. „Diese Änderung bereitet vielen Betroffenen und auch Einrichtungen Sorgen. Es besteht im Moment die Befürchtung, dass zum Beispiel Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen oder Menschen mit psychischen Erkrankungen die neue Definition nicht erfüllen werden und damit ganz aus dem Leistungsbezug fallen.“

Um dieser berechtigten Sorge entgegen zu wirken, soll zwar eine Ermessensregelung Sicherheit bieten, aber trotzdem bleibt eine gewisse Unsicherheit für die Betroffenen.

Gerade hinsichtlich des Angebots der Behindertenwerkstätten gilt es zu betonen, dass es zwar gut sei, wenn möglichst viele Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt tätig seien. Genauso wichtig sei jedoch ein unbedingtes Rückkehrrecht in die Behindertenwerkstätten.

Lenz hofft, dass die Umsetzung so erfolge, dass die Menschen mit Behinderung wirklich von diesem Gesetz profitieren. „Der Bund nimmt viel Geld in die Hand, das sollte auch bei den Betroffenen ankommen“, so der Wahlkreisabgeordnete abschließend.