Die Vergabe von Rettungsdiensten muss künftig nicht mehr öffentlich ausgeschrieben werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) und bereitet damit die Möglichkeit die Dienstleistungen der Rettungswachen vom kommerziellen Wettbewerb auszunehmen.
Lesen Sie mehr | 10.04.2019