Ampel-Koalition bessert auf Druck der Union bei Erlösabschöpfung bei der Bioenergie nach

Lenz: Jetzt braucht die Bioenergie klare Zukunftsperspektiven

Pressemitteilung vom 16. Dezember 2022

Berlin. Der Bundestag hat gestern die Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse beschlossen und damit auch die gesetzliche Grundlage für die von der Bundesregierung vorgesehene Erlösabschöpfung bei der Bioenergie geschaffen.

„Auf Druck vieler Tausend Anlagenbetreiber in ganz Deutschland und parlamentarisch der CDU/CSU- Bundestagsabgeordneten konnte die Ampel in mehreren Schritten zu Nachbesserungen bewegt werden“, so der Bundestagsabgeordnete und Sprecher für Energie der CSU im Bundestag, Andreas Lenz. Die Erlösabschöpfung war ursprünglich sogar rückwirkend geplant. Der so genannte Sicherheitszuschlag wurde von anfänglich 3 auf jetzt 9 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Strom erhöht. Außerdem gilt künftig eine Bagatellgrenze von 1 Megawatt Bemessungsleistung statt, wie zunächst vorgesehen, installierter Leistung. Anlagen unterhalb dieser Schwelle sind von der Erlösabschöpfung ausgenommen.

„Damit bleiben rund 95% der Biogasanlagen, insbesondere die bäuerlichen Anlagen, von der Abschöpfung verschont. Gerade jetzt ist es wichtig, dass hochflexible Biogasanlagen Strom erzeugen und so dabei helfen, Erdgas zu ersetzen“, so Lenz.

Für Altholzanlagen wurde der Sicherheitszuschlag auf 7 Cent je Kilowattstunde erhöht. Unklar bleibt allerdings, ob dieser auch für Altanlagen gilt. Für die Betreiber von Restholz- und Strohheizkraftwerken bleibt die Erlösabschöpfung weiterhin komplett existenzgefährdend. Hier hat die Ampel einen Sicherheitszuschlag von lediglich 3 ct/kWh beschlossen. Damit ist ein rentabler Betrieb aufgrund gestiegener Kosten kaum noch möglich.

Andreas Lenz: „Es wäre daher von vornherein die bessere Entscheidung gewesen, die Bioenergie komplett von der Erlösabschöpfung auszunehmen. Genau das hatte die CDU/CSU-Fraktion seit Wochen gegenüber der Ampel gefordert, zuletzt in einem Antrag im Bundestag. Für die Steinkohle wird beispielsweise genau eine solche Ausnahme gemacht. Die Verbesserungen in den parlamentarischen Beratungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Abschöpfungsmechanismus insgesamt zu bürokratisch ist und falsche Anreize setzt.“

Mit ihren Planungen habe die Ampel große Unsicherheit, ja Existenzängste bei den Anlagenbetreibern ausgelöst. Viele Investitionen in Bioenergie und andere erneuerbare Energien seien unterblieben. „Die Bioenergie braucht weiter eine Perspektive: Es gilt, den vorhandenen Anlagenpark zu erhalten und diesen noch stärker zu flexibilisieren. Auch die Nutzung von Biomethan bietet große Chancen. Noch offene Biomassepotentiale gilt es, zu erschließen, nicht zu verhindern“, so Lenz abschließend.