Milchtankstellen: Bundeskabinett verabschiedet rechtssichere Ausnahmeregelung im Mess- und Eichrecht

Pressemitteilung vom 25.08.2017

Das Bundeskabinett hat vor kurzem eine Änderung der Mess- und Eichverordnung beschlossen, die die Betreiber von Milchtankstellen vor teuren Umrüstungen bewahrt.

Der Bundesrat hatte auf maßgeblichen Druck Bayerns in einem sogenannten Maßgabebeschluss gefordert, zur Direktvermarktung betriebene Milchautomaten von Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes auszunehmen. So hätten die Automaten etwa nach dem Kauf einen Kassenbeleg ausdrucken müssen, wozu viele technisch nicht in der Lage sind. Die erforderliche Umrüstung oder die Anschaffung neuer Anlagen hätte zur Schließung zahlreicher Milchtankstellen geführt.

Andreas Lenz: „Mit dem Kabinettsbeschluss besteht nun Rechtssicherheit für die Betreiber von Milchtankstellen.“ Milchautomaten, die vor dem 31.12.2017 rechtmäßig in Betrieb genommen wurden bzw. werden, bleiben von der Anforderung ausgenommen und müssen nicht umgerüstet werden.

„Das ist sowohl für die kleinen bäuerlichen Betriebe als auch für die Verbraucher, die die Milchtankstellen in der Region sehr schätzen, eine gute Lösung“, so Andreas Lenz abschließend.