Ortsumfahrung B 388 Taufkirchen (Vils)

MdB Lenz: Es besteht bestandskräftiges Baurecht

Pressemitteilung vom 05. Mai 2022

Erding/Berlin. Es liegt mittlerweile bestandskräftiges Baurecht für den Bau der Ortsumfahrung Taufkirchen (Vils) vor. Es liegt nun die abschließende Änderung der Planung (Tekturverfahren) vor. Im Rahmen der Änderungen wurde versucht, möglichst mit allen betroffenen Grundstückseigentümern Einigungen zu erzielen.  

 

Fortschritte gibt es auch beim Grunderwerb. Das Staatliche Bauamt Freising verfügt bereits für einen großen Teil der notwendigen Flächen über Bauerlaubnisse oder Eigentum. Mit weiteren Grundstückseigentümern finden intensive Gespräche statt. Ein zeitnaher Abschluss wird angestrebt. 

 

Das Staatliche Bauamt nennt als Zielsetzung, im Herbst dieses Jahres mit den ersten Bauarbeiten zu beginnen. Starten sollen die Arbeiten mit dem Kreuzungsbauwerk B 15/B 388 nördlich von Taufkirchen. Dafür muss zunächst eine Behelfsumfahrung für den Verkehr auf der B 15 geschaffen und eine in der B 15 verlaufende Wasserleitung verlegt werden.

 

Das Bundesverkehrsministerium hatte bereits im vergangenen Sommer die Baufreigabe erteilt und damit den Weg für die Ausschreibung von Bauleistungen und den Baubeginn freigemacht.

 

„Es kommt jetzt darauf an, die Mittel auch weiter zur Verfügung zu stellen. Durch das Baurecht kommen wir aber der verkehrlichen Entlastung von Taufkirchen einen wichtigen Schritt näher“, so Andreas Lenz abschließend.