Finanzielle Unterstützung für Kommunen bei Umbau von Bahnkreuzungen

Lenz: Unsere Forderung nach einen stärkeren Beteiligung beim Umbau von Bahnkreuzungen wurde erfüllt

Pressemitteilung vom 05. März 2020

 

Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass Kommunen künftig finanziell stärker bei Baumaßnahmen entlastet werden, die zur Beseitigung von Bahnübergängen beitragen. Dies betrifft auch die Kommunen, die sich entlang der Bahnstrecke München-Mühldorf-Freilassing (ABS38) befinden.

 

An dieser Strecke sollen alle Kreuzungspunkte zwischen Schienen- und Straßenverkehr beseitigt und bestehende Brücken erneuert werden. Konkret bedeutet dies, dass auf der gesamten Strecke für 15 ebenerdige Bahnübergänge neue Überführungen geplant werden.

 

Dazu Andreas Lenz: „Es war ein Unding, dass die betroffenen Kommunen für den Bahnausbau noch selbst bezahlen mussten. Hier wird es jetzt Verbesserungen geben. Gerade für kleinere Gemeinden stellte die bisherige Regelung eine große finanzielle Belastung dar.“

 

Bisher waren die Anrainerkommunen verpflichtet sich mit einem Drittel an den Baukosten der Baumaßnahmen zu beteiligen. Durch die vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes werden die Kosten bei Beseitigungen von höhengleichen Bahnübergängen nun zwischen Bund (50 %), Bahn (1/3) und Land (1/6) aufgeteilt. Damit sollen ebenerdige Bahnübergänge als potentiellen Gefahrenstellen zügiger beseitigt werden.

 

Wenn allerdings bereits Über- oder Unterführungen bestehen, dann müssen die Kommunen weiterhin ein Drittel der Kosten beim Um- oder Ausbau übernehmen. „Auch hier muss man die Kommunen unterstützen, beispielsweise durch eine Förderung des Freistaates.“, so Lenz abschließend.