Keine Ausschreibungspflicht für Rotes Kreuz

MdB Lenz begrüßt die Entscheidung des EuGH, Rettungsdienste von der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung zu entbinden – gesetzliche Änderung muss schnell erfolgen

Pressemitteilung vom 10. April 2019

Die Vergabe von Rettungsdiensten muss künftig nicht mehr öffentlich ausgeschrieben werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) und bereitet damit die Möglichkeit die Dienstleistungen der Rettungswachen vom kommerziellen Wettbewerb auszunehmen.

Dazu der Bundestagsabgeordnete Andreas Lenz: „Das ist eine wichtige Entscheidung, die Planungssicherheit schafft. Beim Rettungsdienst zählt Erfahrung, Ehrenamt, Vertrauen und Langfristigkeit. So wird in der Begründung des Urteils die Betreuung von Notfallpatienten als Gefahrenabwehr eingestuft. Eine Dienstleistung, die zu wichtig ist, um nach rein kommerziellen Maßstäben vergeben zu werden.“

Seit 2009 musste in Bayern der Betrieb von Rettungswachen öffentlich und europaweit ausgeschrieben  werden. Bei rund einem Viertel der über 100 Rettungswachen in Bayern bekamen dabei private Rettungsdienste den Vorzug. Bekanntestes Beispiel ist die Wies ́n-Wache, die 2018 erstmals nicht mehr vom Bayerischen Roten Kreuz betrieben wurde.

Im Landkreis Erding betrifft die Neuregelung die Rettungswachen in Dorfen und Erding. Im Landkreis Ebersberg die Wachen in Ebersberg, Markt Schwaben und Vaterstetten. Mit dem Urteil gewinnen die Betreiber der Wachen nun Planungssicherheit für das beschäftigte Personal, aber auch der Bau und Betrieb von entsprechenden Liegenschaften kann besser kalkuliert werden.

„Eine Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes muss nun die Folge sein. Nur so kann schnellstmöglich das begrüßenswerte Urteil umgesetzt werden“, so Lenz abschließend.