Öffentlicher Personennahverkehr darf durch den Ausbau des Brenner-Nordzulaufs nicht beeinträchtigt werden

Lenz fordert von Deutscher Bahn, mögliche Beeinträchtigungen auszuschließen

Pressemitteilung vom 22.11.2019

Der Bundesverkehrswegeplan sieht zwischen Grafing und Trudering im Rahmen des Ausbaus der Zulaufstrecke zum Brenner-Basis-Tunnel eine so genannte Blockverdichtung vor.

Die Bahn geht davon aus, dadurch den zusätzlichen Bahnverkehr bewältigen zu können.

Dazu der Bundestagabgeordnete Andreas Lenz: „Eine Beeinträchtigung des ÖPNV durch den Ausbau des Brenner-Nordzulaufs muss vorab ausgeschlossen werden. Es geht auch darum, die Entwicklung des ÖPNV weiter zu ermöglichen.“

„Ich habe die Bahn deshalb aufgefordert klar Stellung zu nehmen und eine Nutzung der ÖPNV-Gleise durch den Fernverkehr definitiv auszuschließen. Es darf nicht zu Beeinträchtigungen des ÖPNV durch den Fernverkehr kommen“, so Lenz.

Der Landkreis wächst und benötigt zukünftig ein noch leistungsfähigeres Angebot im Öffentlichen Nahverkehr. Mit dem Bau der zweiten Stammstrecke werden dafür Kapazitäten geschaffen. Diese erhöhte Aufnahmefähigkeit in der Zukunft, darf nicht durch dann fehlende Kapazitäten in den Zubringerlinien konterkariert werden.

Neben dem verstärkten Lärmschutz, sei auch ein leistungsfähiger ÖPNV Grundlage für die Akzeptanz des Projektes, so Lenz abschließend.