Notfallsanitäter bekommen mehr Rechtssicherheit

Bundestag beschließt wichtige Änderungen für Rettungsberufe

Pressemitteilung vom 29. Januar 2021

 

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter dürfen künftig unter bestimmten Voraussetzungen eigenverantwortlich heilkundlich tätig werden - also Hilfe invasiver Art leisten - und müssen sich nicht mehr auf so genannte strafrechtliche Ausnahmetatbestände verlassen. Das in dieser Woche vom Deutschen Bundestag  verabschiedete Gesetz gibt den Rettungssanitätern damit mehr Rechtssicherheit. Die Änderung betrifft folglich auch alle im Rettungszweckverband Erding, Ebersberg und Freising organisierten Rettungswachen.

 

„Dies ist ein lange überfälliger und sehr wichtiger Schritt, um die tagtägliche Arbeit der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter praktikabler zu gestalten. Wer hilft, darf sich nicht Gedanken machen müssen, ob das rechtens ist“, so der Bundestagsabgeordnete Andreas Lenz. Die bisherige Situation sei für viele Sanitäter immer wieder mit Unsicherheit verbunden gewesen. Die neue Rechtslage wird der hochqualifizierten Ausbildung und den komplexen Situationen in der Notfallrettung wesentlich besser gerecht.

 

Nach der bisherigen Gesetzeslage befand sich der Notfallsanitär bis zum Eintreffen des Notarztes immer in einer Zwickmühle. Er war nicht zur Heilkundeausübung befugt. Dies blieb lediglich dem Arzt vorbehalten. Das hieß im konkreten Fall: Hilft der Notfallsanitäter dem Patienten, wie er es erlernt hat, um dessen Leben zu retten, geht diese Hilfe in einigen Fällen über seine Befugnis hinaus. Diese Unsicherheit war oft eine große Belastung für die Rettungskräfte. Deshalb ist diese Änderung im Gesetz für die praktische Hilfe und Arbeit so wichtig.

 

Die neuen Regelungen sind im Gesetz zur Reform der Medizinischen Assistenzberufe (MTA-Reformgesetz) enthalten und müssen jetzt lediglich vom Bundesrat verabschiedet werden.