Praxistaugliche Regelungen beim Umgang mit Waffen: Andreas Lenz im Austausch mit Sportschützen und Jägern

PRESSEMITTEILUNG VOM 6.09.2017

Berlin/ Erding. Der Wahlkreisabgeordnete Andreas Lenz nahm zusammen mit Thomas Schreder, Pressesprecher des Bayerischen Jagdverbandes sowie 1. Vorsitzender des Kreisjagdverbands Erding e.V., und Barbara Engleder, der Olympiasiegerin von Rio im Kleinkaliber-Dreistellungskampf, am Parlamentarischen Abend des Bayerischen Jagdverbandes und Sportschützenbundes in Berlin teil.

Bundestagsabgeordneter Andreas Lenz: „Es ist schön zu sehen, wie das Engagement der vielen Ehrenamtlichen durch Gold bei Olympia belohnt wird. Gerade die Sportschützen und Jäger im Landkreis Erding leisten einen wichtigen Beitrag zum Ehrenamt, beispielsweise durch ihre Nachwuchsförderung und gesellschaftlicher Verantwortung. Sie pflegen das bayerische Brauchtum und die Geschichte. Der Schießsport und die Jagd gehören zur Kultur und Tradition unseres Landes und werden in Deutschland besonders verantwortungsbewusst praktiziert. Die Begeisterung im vergangenen Jahr bei den Olympischen Spielen, ausgelöst durch unsere Schützen, war riesengroß.“

Bei den Gesprächen mit Vertretern des Bayerischen Jagdverbandes und des Sportschützenbundes ging es unter anderem um die Änderung des Waffengesetzes und praxistauglichen Regelungen beim Umgang mit Waffen.

Andreas Lenz: „Ziel der Änderungen des Waffenrechts ist es die Sicherheit im Umgang mit Waffen zu erhöhen und die Gefahr eines Missbrauchs zu verringern. Dabei sollen Sportschützen und Jäger nicht unnötig mit bürokratischem Mehraufwand belastet werden, der in keinem vernünftigen Verhältnis zum erreichten Sicherheitsgewinn steht. Bei der Änderung der Aufbewahrungsvorschriften konnte deshalb ein umfassender und zeitlich unbeschränkter Bestandsschutz für Waffenschränke durchgesetzt werden, die nach derzeitigem Standard als sicher gelten.“

Deutschland verfügt bereits heute über Regelungen zum Besitz von Schusswaffen, die zu den strengsten auf der Welt zählen und einen hohen Schutz gewährleisten. „Ein Generalverdacht gegen Besitzer legaler Waffen muss ausgeschlossen werden. Die größte Gefahr geht vom illegalen Handel und Besitz von Waffen durch Straftäter und Terroristen aus. Außerdem wurde beschlossen, dass es nicht strafbar wird, wenn nur fahrlässig gegen Aufbewahrungsvorschriften für Munition verstoßen wird. Darüber hinaus müssen Sportschützen und Jäger, die eine Waffenerlaubnis beantragen, keine Regelanfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz über sich ergehen lassen“, so Lenz.

„Es gilt auch weiterhin die Belange der Sportschützen und Jäger im Blick zu halten, damit praxistaugliche Regelungen getroffen werden“, so Lenz abschließend.

 

Bildunterschrift (v.l.n.r.): 1. Vorsitzender des Kreisjagdverbands Erding e.V.  Thomas Schreder, Olympiasiegerin von Rio mit dem Kleinkalibergewehr Barbara Engleder und MdB Andreas Lenz, am Rande des Parlamentarischen Abends in Berlin.